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Um neue Unternehmen und Investoren aus dem Ausland anzuziehen, werden von diversen Staaten Teilgebiete zu sogenannten Freihandelszonen ernannt. Freihandelszonen bieten insbesondere vereinfachte bürokratische Abläufe, nahezu keine Handlungsbeschränkungen, keine Zölle, keine Steuern oder Quoten.
Freihandelszonen sind gesonderte Niederlassungsbereiche für Onshore Unternehmen (nur die RAK Offshore IBC benötigt auf Grund ihrer Rechtsstellung ein solches Sondergebiet nicht).
Es handelt sich bei einer RAK Onshore Gesellschaft in der Free Trade Zone RAK, im Gegensatz zur RAK Offshore Gesellschaft, um eine in den VAE real ansässige juristische Person mit Betriebsstätte, welche dadurch jeder, auch insbesondere ausländischen Gesellschafts- und Rechtsform, gleichgestellt ist.
Um den "Nachteil" dieser Gesellschaftsform bereits vorweg zu nehmen - die Onshore Firma in der Free Zone RAK benötigt vor Ort (wie in jeder anderen Free Zone der Welt) sowohl eine Betriebs- bzw. Bürostätte, als auch mindestens einen Mitarbeiter. Daraus resultiert die internationale Anerkennung der Onshore Gesellschaft, die Möglichkeit eines Dauervisum für Mitarbeiter und Unternehmer und viele Annehmlichkeiten mehr.
Die Freihandelszone Ras Al Khaimah bietet dem Onshore Unternehmer vier spezialisierte Gebiete zur Niederlassung seiner RAK Onshore Gesellschaften. Es handelt sich hierbei um den Business Park, die Academy Zone, den Technology Park und den Industrial Park. Die Mietpreise und Löhne liegen in RAK, im Vergleich beispielsweise zur Free Zone Jebel Ali (Dubai), bei deutlich unter 50%.
Das Steuersystem des Emirates Ras Al Khaimah (RAK), Vereinigte Arabische Emirate, ist einfach gestaltet. Im Gegensatz zu anderen Staaten erhebt RAK weder Körperschaftssteuern (Ausnahmen bei Öl produzierenden Firmen und Filialen ausländischer Banken), noch fallen in Ras Al Khaimah (RAK) Einkommenssteuern, Zinsertrags- oder gar Dividendensteuern an.
Es gibt, um es auf dem Punkt zu bringen, keinerlei direkte Steuern im Emirat Ras Al Khaimah. Der Grund hierfür ist, dass eine direkte Besteuerung in der VAE keine Tradition hat und grundsätzlich von bürgerlicher Seite, wie auch auf politischer Ebene, abgelehnt wird. Die Kosten der Verwaltungsbehörden werden in RAK durch Gebühren finanziert und auf Alkohol muss eine Abgabe in Höhe von 30 % gezahlt werden. Gesetze zur Einkommens- oder Unternehmensbesteuerung gibt es in den VAE bereits schon seit Jahrzehnten, doch ist der Steuersatz auf 0,00% festgelegt, was folglich einer Nichtbesteuerung gleichkommt.
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